Stand: Oktober 2026. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) enthält für Nichtwohngebäude konkrete Anforderungen an Gebäudeautomatisierung, Gebäudesteuerung und Energieüberwachung. Für Eigentümer und Betreiber stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob eine technische Anlage vorhanden ist, sondern ob Funktionen, Datenzugang und Betriebsprozesse die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich abdecken.
Welche Nichtwohngebäude sind betroffen?
Nach § 56 GModG müssen Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der dort genannten Heizungs-, kombinierten Heizungs-/Lüftungs-, Klima- oder kombinierten Klima-/Lüftungsanlagen von mehr als 70 kW grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Nicht nur „GLT vorhanden“, sondern Funktionen nachweisen
Der gesetzliche Ansatz ist funktional. Das System muss unter anderem Verbräuche wesentlicher Energieträger und gebäudetechnischer Systeme kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren können. Hinzu kommen frei zugängliche Schnittstellen für herstellerunabhängige Auswertungen, Effizienzziele, die Erkennung von Effizienzverlusten, Hinweise auf Verbesserungen sowie die Überwachung der Raumklimaqualität.
- kontinuierliche Überwachung und Protokollierung
- Analyse relevanter Energieverbräuche und technischer Systeme
- gängige, frei konfigurierbare Schnittstellen
- Erkennung von Effizienzverlusten
- Information des Betreibers über Verbesserungsmöglichkeiten
- Überwachung der Raumklimaqualität
Für neue Nichtwohngebäude gelten zusätzliche Anforderungen
Für zu errichtende Nichtwohngebäude nennt § 56 zusätzlich definierte Automationsgrade nach DIN/TS 18599-11:2025-10. Bei Anlagen über 70 kW ist mindestens Automationsgrad C vorgesehen, bei mehr als 290 kW mindestens Automationsgrad B. Außerdem ist ein technisches Inbetriebnahme-Management einschließlich Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen vorgesehen.
Das Inbetriebnahme-Management soll bei Wärmeerzeugungsanlagen mindestens eine Heizperiode und bei Kälteerzeugungsanlagen mindestens eine Kühlperiode umfassen. Damit rückt der tatsächliche Betrieb stärker in den Mittelpunkt: Die Funktionsprüfung endet nicht am Tag der Abnahme.
Auch die Beleuchtung wird Teil der Automationsaufgabe
Für Nichtwohngebäude mit den in § 56 genannten Anlagenleistungen von mehr als 70 kW ist bis Ende 2029 grundsätzlich auch eine automatische Beleuchtungssteuerung vorgesehen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Steuerung soll angemessen zoniert sein und eine Belegungserkennung enthalten.
Warum eine Bestandsaufnahme vor der Nachrüstung sinnvoll ist
In bestehenden Nichtwohngebäuden sind häufig bereits Teilfunktionen vorhanden: Gebäudeleittechnik, Einzelregelungen, Zähler, Unterzähler, Raumautomation oder herstellerspezifische Cloud-Lösungen. Entscheidend ist deshalb zunächst, welche Funktionen tatsächlich vorhanden sind, welche Daten zuverlässig zur Verfügung stehen und wo Schnittstellen oder Automationsfunktionen fehlen.
- Anlagen und Nennleistungen erfassen
- bestehende Automations- und Regelungstechnik dokumentieren
- Zähler-, Messstellen- und Datenstruktur prüfen
- vorhandene Funktionen den gesetzlichen Anforderungen gegenüberstellen
- technische Lücken und Schnittstellen identifizieren
- Maßnahmen nach Aufwand, Nutzen und Planungsbedarf strukturieren
GModG-Check als technische Planungsgrundlage
Ein technischer GModG-Check kann den Bestand, die relevanten Anlagenleistungen, vorhandene Automationsfunktionen und den erforderlichen Handlungsbedarf strukturiert zusammenführen. Bei Bedarf können daraus Funktionslisten, Mess- und Zählerkonzepte, Schnittstellenanforderungen, Monitoringstrategien und weiterführende Fachplanungsleistungen entwickelt werden.
Die zentrale Aufgabe besteht nicht darin, möglichst viel Automation nachzurüsten, sondern die erforderlichen Funktionen, Daten und Schnittstellen so zu definieren, dass gesetzliche Anforderungen und ein sinnvoller Gebäudebetrieb zusammengeführt werden.
Technische Beratung durch BENDES
BENDES unterstützt bei der technischen Bestandsaufnahme, Einordnung der Anforderungen, Entwicklung einer Anforderungsmatrix sowie bei Gebäudeautomation, Monitoring, Energiemanagement und weiterführender Fachplanung. Die Leistung ist eine technische Beratung und Planungsunterstützung; sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgebend sind die zum jeweiligen Projektzeitpunkt geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen.

