Energieeffizienz steigern, Energieverbrauch & -kosten senken!

„…Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen. …“

Aristoteles

Professionelle Energieberatung für Ihre individuelle Sanierung!
  • Sparen Sie bis zu 70% Ihrer Energiekosten!
  • Erhalten Sie bis zu 70% Förderung vom BAFA

Der Sanierungsfahrplan ist in erster Linie ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohngebäuden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird von einem Berater eine Analyse des Ist-Zustandes durchgeführt. Danach werden verschiedene Wege einer energetischen Sanierung aufgezeigt.

Sparen Sie zusätzlich bei der Sanierung von Wohngebäuden! Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 70 % staatlicher Förderung. Wir planen Ihren Sanierungsprozess!

Energieeffizienz steigern, Energieverbrauch & -kosten senken!

Professionelle Energieberatung für Ihre individuelle Sanierung!

  • Sparen Sie bis zu 70% Ihrer Energiekosten!
  • Erhalten Sie bis zu 70% Förderung vom BAFA

Der Sanierungsfahrplan ist in erster Linie ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohngebäuden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird von einem Berater eine Analyse des Ist-Zustandes durchgeführt. Danach werden verschiedene Wege einer energetischen Sanierung aufgezeigt.

Sparen Sie zusätzlich bei der Sanierung von Wohngebäuden! Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit bis zu 70 % staatlicher Förderung.

Wir planen Ihren Sanierungsprozess!

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderung Wärmepumpe-Heizung

Für Wärmepumpen gibt es durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen aktuell eine Förderung von bis zu 40 Prozent auf die förderfähigen Kosten.

Fenster austauschen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt mit einem Sanierungsfahrplan bis zu 20 % aller förderfähigen Kosten, die beim Fenstertausch anfallen.

Förderung Solarthermie-Heizung

Eine Förderung von bis zu 25 % auf alle förderfähigen Kosten. Wenn Sie die alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Hybridheizung mit Solarthermie eintauschen, erhöht sich die Förderung auf bis zu 35 %.

Fassade sanieren

Für die Dämmung der Außenwände bzw. Fassade gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Förderzuschuss von 15 %. Mit einer Energieberatung für Wohngebäude steigt der Fördersatz auf 20 %.

Dämmung des Daches

Mit einer vor Ort Energieberatung können bis zu 20 % der förderfähigen Kosten beantragt werden. Zu beachten ist, dass mind. 2.000 € Investition Voraussetzung für die BAFA-Förderung sind.

Kellerdeckendämmung

Mit einem vorher individuell aufgestellten Sanierungsfahrplan gibt es eine Förderung für die Dämmung der Kellerdecke i.H. von bis zu 20% der förderfähigen Kosten.

Mit unseren unabhängigen und erfahrenen Energieberater:innen helfen wir Ihnen dabei, einen Sanierungsfahrplan aufzustellen und die maximale Energieeinsparung der energetischen Maßnahme zu errechnen. Nach einer umfangreichen, individuellen Energieberatung vor Ort finden wir zusammen geeignete Sanierungsstrategie und die wirtschaftlichsten Lösungen für Ihre Wohnimmobilie in Ostwestfalen-Lippe und Hameln-Pyrmont.

So erhalten Sie Ihre Förderung

Der Ablauf:

1. Kontaktaufnahme

2. Beantragung der Förderung

3. Vor-Ort-Untersuchung und digitale Datenerfassung

4.  3D-Modellierung als Basis für die weitere Gebäudeanalyse

5. Ausführliche Gebäudeanalyse

6. Bericht mit Empfehlungen für die Sanierung bzw. Modernisierung

7. Abschlussbesprechung

Eine Energieberatung bietet Ihnen mehrere Vorteile

… und kann sich auch lohnen, wenn Sie nicht zur Durchführung verpflichtet sind!

Planen Sie eine energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes? Suchen nach konkreten Energieeffizienzmassnahmen?

  • Dämmung Keller, Dach und Fassade
  • Fenster- und Türentausch
  • Heizungsoptimierung, Sonnenschutz und Lüftungsanlagen …

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Sichern Sie sich extra Förderung

Energetisch Sanieren und Energie sparen mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung bzw. individueller Sanierungsfahrplan)

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme bzw. Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und Anlagentechnik als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Ab einer Investitionssumme über 10.000 sparen Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan über 20 %.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen des Förderprogramms – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohngebäude geregelt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen (außer Heizung) insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.

Bis zu 80 % staatlicher Förderung

Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan mit bis zu 80 % staatlicher Förderung.

Sa­nie­rungs­fahr­plan

Wir erstellen Ihren individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan. Für die volle Förderung in wenigen Arbeitstagen, rechtssicher und bundesweit zum Fixpreis!

Schnell & unkompliziert

Wir arbeiten schnell auch ohne Vor-Ort Termin durch 3D-Berechnungsmethodik. Die gesamte Bearbeitung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauunterlagen!

Aus einer Hand

Wir bieten komplexe und interdisziplinäre Lösungen aus einer Hand für die Optimierung, Modernisierung sowie Sanierung an.

Individuelle Beratung

Mit unserer Vor-Ort-Energieberatung unterstützen wir Sie vom ersten kostenfreien Auftaktgespräch über die Planung und Realisierung der Maßnahmen bis hin zur Beantragung der Fördermittel.

Energiekostenvorteile

Die Maßnahmen, die während der Energieberatung entwickelt werden, führen zu sinkenden Energiekosten, da durch die gesteigerte Energieeffizienz weniger Energie verbraucht wird.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderung Solarthermie-Heizung

Eine Förderung von bis zu 25 % auf alle förderfähigen Kosten. Wenn Sie die alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Hybridheizung mit Solarthermie eintauschen, erhöht sich die Förderung auf bis zu 35 %.

Förderung Wärmepumpe-Heizung

Für Wärmepumpen gibt es durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen aktuell eine Förderung von bis zu 40 Prozent auf die förderfähigen Kosten.

Fenster austauschen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt mit einem Sanierungsfahrplan bis zu 20 % aller förderfähigen Kosten, die beim Fenstertausch anfallen.

Fassade sanieren

Für die Dämmung der Außenwände bzw. Fassade gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Förderzuschuss von 15 %. Mit einer Energieberatung für Wohngebäude steigt der Fördersatz auf 20 %.

Dämmung des Daches

Mit einer vor Ort Energieberatung können bis zu 20 % der förderfähigen Kosten beantragt werden. Zu beachten ist, dass mind. 2.000 € Investition Voraussetzung für die BAFA-Förderung sind.

Kellerdeckendämmung

Mit einem vorher individuell aufgestellten Sanierungsfahrplan gibt es eine Förderung für die Dämmung der Kellerdecke i.H. von bis zu 20% der förderfähigen Kosten.

Mit unseren unabhängigen und erfahrenen Energieberater:innen helfen wir Ihnen dabei, einen Sanierungsfahrplan aufzustellen und die maximale Energieeinsparung der energetischen Maßnahme zu errechnen. Nach einer umfangreichen, individuellen Energieberatung vor Ort finden wir zusammen geeignete Sanierungsstrategie und die wirtschaftlichsten Lösungen für Ihre Wohnimmobilie in Ostwestfalen-Lippe und Hameln-Pyrmont.

So erhalten Sie Ihre Förderung

Der Ablauf:

1. Kontaktaufnahme

2. Beantragung der Förderung

3. Vor-Ort-Untersuchung und digitale Datenerfassung

4.  3D-Modellierung als Basis für die weitere Gebäudeanalyse

5. Ausführliche Gebäudeanalyse

6. Bericht mit Empfehlungen für die Sanierung bzw. Modernisierung

7. Abschlussbesprechung

Eine Energieberatung bietet Ihnen mehrere Vorteile

… und kann sich auch lohnen, wenn Sie nicht zur Durchführung verpflichtet sind!

Planen Sie eine energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes? Suchen nach konkreten Energieeffizienzmassnahmen?

  • Dämmung Keller, Dach und Fassade
  • Fenster- und Türentausch
  • Heizungsoptimierung, Sonnenschutz und Lüftungsanlagen …

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Sichern Sie sich extra Förderung

Energetisch Sanieren und Energie sparen mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung bzw. individueller Sanierungsfahrplan)

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme (Einzelmaßnahmen) an der Gebäudehülle und Anlagentechnik als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Ab einer Investitionssumme über 10.000 € sparen Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan über 20 %.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen des Förderprogramms für Wohngebäude (Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude) auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt , insgesamt auf maximal 600.000 € pro Gebäude.

Bis zu 80 % staatlicher Förderung

Entdecken Sie das Potenzial Ihres Gebäudes mit dem individuellen Sanierungsfahrplan mit bis zu 80 % staatlicher Förderung.

Sa­nie­rungs­fahr­plan

Wir erstellen Ihren individuellen Sa­nie­rungs­fahr­plan. Für die volle Förderung in wenigen Arbeitstagen, rechtssicher und bundesweit zum Fixpreis!

Schnell & unkompliziert

Wir arbeiten schnell auch ohne Vor-Ort Termin durch 3D-Berechnungsmethodik. Die gesamte Bearbeitung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauunterlagen!

Aus einer Hand

Wir bieten komplexe und interdisziplinäre Lösungen aus einer Hand für die Optimierung, Modernisierung sowie Sanierung an.

Individuelle Beratung

Mit unserer Vor-Ort-Energieberatung unterstützen wir Sie vom ersten kostenfreien Auftaktgespräch über die Planung und Realisierung der Maßnahmen bis hin zur Beantragung der Fördermittel.

Energiekostenvorteile

Die Maßnahmen, die während der Energieberatung entwickelt werden, führen zu sinkenden Energiekosten, da durch die gesteigerte Energieeffizienz weniger Energie verbraucht wird.

Was Sie über Ihr iSFP wissen müssen

Sanierung von Wohngebäuden: fünf Prozent iSFP-Bonus zusätzlich

Der iSFP Bonus ist ein Zusatzförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM), der die Durchführung einer vor Ort Energieberatung sowie Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) fördert. Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden erhalten Hauseigentümer im Rahmen der Förderung Zuschüsse von 15 bis 40 Prozent. Wird die energetische Sanierungsmaßnahme anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von + 5% . Der iSFP selbst wird durch das Energieberatungsprogramm (Energieberatung für Wohngebäude) ebenfalls mit bis zu 80 %.

Wir von BENDES beraten Sie gerne und erstellen ihnen gerne Ihren iSFP!

Hier können Sie eine kostenlose Erstberatung buchen!

Nicht unbedingt! Der individuelle Sanierungsfahrplan gibt Sanierungsempfehlungen und schreibt keine bindenden Maßnahmen vor. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan werden energetische Schwachstellen identifiziert und daraus Sanierungsschritte in einer sinnvollen Reihenfolge und einem zeitlichen Rahmen zusammengefasst. Ein Sanierungsfahrplan dient als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer Verbesserung des energetischen Zustands von Ihren Wohnimmobilien.

Der individuelle Sanierungsfahrplan hat normalerweise keine Ablauffrist. Es allerdings gilt in Bezug auf die Förderung ein Umsetzungszeitrahmen von 15 Jahren. D.h. wer einen Förderzuschuss in Anspruch nehmen möchte, muss die förderfähigen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen. Wichtig ist dabei, vor Beginn der Baumaßnahmen die Aktualität der Empfehlung zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.

Ihre Immobile ist mindestens 10 Jahre alt und wird vorwiegend als Wohngebäude genutzt.

Die 80%ige Förderung werden wir gern für Sie beantragen. Es kommen dabei keine Formalitäten auf Sie zu. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird Beratung durchgeführt und der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 % der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigt der Energieberater für Sie.

Im Sanierungsfahrplan werden künftige Heiztechniken berücksichtigt. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist. Es gilt, je frühzeitiger Sie als EigentümerIn sich damit befassen, desto konkreter sind Sie für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt wird und zügig ersetzt werden muss.

  • Anmeldedaten abschicken und das BENDES Ingenieurbüro nimmt innerhalb von 1-2 Tagen mit Ihnen Kontakt auf.
  • Prüfung und Beantragung der Förderung durch das BENDES Ingenieurbüro. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch die BAFA erfolgt i. d. R. innerhalb einer Woche.
  • Im Anschluss erfolgt die Vor-Ort-Begehung, 3D Modellierung, Berechnung sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Der Vor-Ort-Termin an Ihrer Immobilie wird telefonisch mit Ihnen abgestimmt.
  • Übergabe des Sanierungsfahrplans ca. 10 Arbeitstage nach dem Vor-Ort-Termin
  • Ausführliche telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans
  • Sie erhalten eine Rechnung über Ihren Eigenanteil
  • Abwicklung der Formalitäten mit der BAFA durch das BENDES Ingenieurbüro

Nein, der individuelle Sanierungsfahrplan muss immer am Anfang des Sanierungsvorhabens stehen. Das Sanierungsziel, das im individuellen Sanierungsfahrplan festgesetzt ist, lässt sich nachträglich nicht mehr anpassen.

Was Sie über Ihr iSFP wissen müssen

Sanierung von Wohngebäuden: fünf Prozent iSFP-Bonus zusätzlich

Der iSFP Bonus ist ein Zusatzförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM), der die Durchführung einer vor Ort Energieberatung sowie Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) fördert. Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden erhalten Hauseigentümer im Rahmen der Förderung Zuschüsse von 15 bis 40 Prozent. Wird die energetische Sanierungsmaßnahme anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von + 5% . Der iSFP selbst wird durch das Energieberatungsprogramm (Energieberatung für Wohngebäude) ebenfalls mit bis zu 80 %.

Wir von BENDES beraten Sie gerne und erstellen ihnen gerne Ihren iSFP!

Hier könne SIe eine kostenlose Erstberatung buchen!

Nicht unbedingt! Der individuelle Sanierungsfahrplan gibt Sanierungsempfehlungen und schreibt keine bindenden Maßnahmen vor. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan werden energetische Schwachstellen identifiziert und daraus Sanierungsschritte in einer sinnvollen Reihenfolge und einem zeitlichen Rahmen zusammengefasst. Ein Sanierungsfahrplan dient als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer Verbesserung des energetischen Zustands von Ihren Wohnimmobilien.

Der individuelle Sanierungsfahrplan hat normalerweise keine Ablauffrist. Es allerdings gilt in Bezug auf die Förderung ein Umsetzungszeitrahmen von 15 Jahren. D.h. wer einen Förderzuschuss in Anspruch nehmen möchte, muss die förderfähigen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen. Wichtig ist dabei, vor Beginn der Baumaßnahmen die Aktualität der Empfehlung zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.

Ihre Immobile ist mindestens 10 Jahre alt und wird vorwiegend als Wohngebäude genutzt.

Die 80%ige Förderung werden wir gern für Sie beantragen. Es kommen dabei keine Formalitäten auf Sie zu. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird Beratung durchgeführt und der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 80 % der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigt der Energieberater für Sie.

Im Sanierungsfahrplan werden künftige Heiztechniken berücksichtigt. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist. Es gilt, je frühzeitiger Sie als EigentümerIn sich damit befassen, desto konkreter sind Sie für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt wird und zügig ersetzt werden muss.

  • Anmeldedaten abschicken und das BENDES Ingenieurbüro nimmt innerhalb von 1-2 Tagen mit Ihnen Kontakt auf.
  • Prüfung und Beantragung der Förderung durch das BENDES Ingenieurbüro. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch die BAFA erfolgt i. d. R. innerhalb einer Woche.
  • Im Anschluss erfolgt die Vor-Ort-Begehung, 3D Modellierung, Berechnung sowie die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Der Vor-Ort-Termin an Ihrer Immobilie wird telefonisch mit Ihnen abgestimmt.
  • Übergabe des Sanierungsfahrplans ca. 10 Arbeitstage nach dem Vor-Ort-Termin
  • Ausführliche telefonische Beratung und Erklärung des Sanierungsfahrplans
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Egal welche Fragen Sie rund ums Thema Sanierung und Förderung haben – Das BENDES Ingenieurbüro steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir beraten Sie unabhängig zu Ihrem Projekt.

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