Energieeffizienz steigern, Energieverbrauch & -kosten senken!

„…Wenn alle zusammen nach vorne schauen, kommt der Erfolg von selbst. …“

Henry Ford

Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Energieaudit ist die Norm DIN EN 16247-1. Damit werden wir die energe­tischen Einsparpotentiale Ihres Unternehmens ermitteln und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ent­wickeln.  Hier werden wir alle wesentlichen Energieflüsse innerhalb des Unternehmens untersuchen und überprüfen, ob die vorhandenen Abläufe, Anforderungen und Richtli­nien den geforderten Standards entsprechen.

Verbesseren Sie Ihre Energie- und Kostenbilanz durch das Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Energieeffizienz steigern, Energieverbrauch & -kosten senken!

Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Energieaudit ist die Norm DIN EN 16247-1. Damit werden wir die energe­tischen Einsparpotentiale Ihres Unternehmens ermitteln und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ent­wickeln.  Hier werden wir alle wesentlichen Energieflüsse innerhalb des Unternehmens untersuchen und überprüfen, ob die vorhandenen Abläufe, Anforderungen und Richtli­nien den geforderten Standards entsprechen.

Verbesseren Sie Ihre Energie- und Kostenbilanz durch das Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Ihre Vorteile im Überblick

Energieaudit nach DIN EN 16247 für Unternhemen

Ein Energieaudit bietet Ihrem Unternehmen mehrere Vorteile und kann sich auch lohnen, wenn Sie nicht zur Durchführung verpflichtet sind!

Mission to Zero

Unsere Energieaudits beinhalten die Analyse Ihres individuellen CO2 Ausstoßes. Auf Basis Ihres CO2-Fußabdrucks erkennen wir Ihre größten Einsparpotenziale und errarbeiten Maßnahmen zur Reduktion.

Gesetzeskonformität

Das Energie­dienst­leis­tungs­gesetz (EDL-G) verpflichtet alle größeren und ver­bun­denen Unternehmen einen Energieaudit alle vier Jahre durchzuführen.
Von dieser Pflicht ausgeschlossen sind grundsätzlich Unternehmen, die nach europäischer Definition als kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

Steuervorteile

  • Besondere Ausgleichsregelung (nach §63 ff. EEG 2014)
  • Stromsteuer-Spitzenausgleich (nach §10 StromStG und §55 EnergieStG)

Energiekostenvorteile

Die Maßnahmen, die während des Energieaudits entwickelt werden, führen zu sinkenden Energiekosten, da durch die gesteigerte Energieeffizienz weniger Energie verbraucht wird.

Individuelle Beratung

Anhand eines Energieaudits nach DIN EN 16247 u/o eines Sanierungsfahrplans nach DIN V 18599, können Sie Schritt für Schritt Ihr Unternehmen und Ihre Gebäude in eine effiziente und nachhaltige Zukunft führen.

Aus einer Hand

Wir bieten komplexe und interdisziplinäre Lösungen aus einer Hand für die Optimierung, Modernisierung sowie Sanierung an.

Ihre Vorteile im Überblick

Energieaudit nach DIN EN 16247 für Unternhemen

Ein Energieaudit bietet Ihrem Unternehmen mehrere Vorteile und kann sich auch lohnen, wenn Sie nicht zur Durchführung verpflichtet sind!

Mission to Zero

Unsere Energieaudits beinhalten die Analyse Ihres individuellen CO2 Ausstoßes. Auf Basis Ihres CO2-Fußabdrucks erkennen wir Ihre größten Einsparpotenziale und errarbeiten Maßnahmen zur Reduktion.

Gesetzeskonformität

Das Energie­dienst­leis­tungs­gesetz (EDL-G) verpflichtet alle größeren und ver­bun­denen Unternehmen einen Energieaudit alle vier Jahre durchzuführen.
Von dieser Pflicht ausgeschlossen sind grundsätzlich Unternehmen, die nach europäischer Definition als kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

Steuervorteile

  • Besondere Ausgleichsregelung (nach §63 ff. EEG 2014)
  • Stromsteuer-Spitzenausgleich (nach §10 StromStG und §55 EnergieStG)

Energiekostenvorteile

Die Maßnahmen, die während des Energieaudits entwickelt werden, führen zu sinkenden Energiekosten, da durch die gesteigerte Energieeffizienz weniger Energie verbraucht wird.

Individuelle Beratung

Anhand eines Energieaudits nach DIN EN 16247 u/o eines Sanierungsfahrplans nach DIN V 18599, können Sie Schritt für Schritt Ihr Unternehmen und Ihre Gebäude in eine effiziente und nachhaltige Zukunft führen.

Aus einer Hand

Wir bieten komplexe und interdisziplinäre Lösungen aus einer Hand für die Optimierung, Modernisierung sowie Sanierung an.

Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247

1. Vorbereitung des Energieaudits

2. Auftaktbesprechung

3. Datenerfassung

4. Vor-Ort-Untersuchung

5. Datenanalyse

6. Bericht

7. Abschlussbesprechung

Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247

1. Vorbereitung des Energieaudits

2. Auftaktbesprechung

3. Datenerfassung

4. Vor-Ort-Untersuchung

5. Datenanalyse

6. Bericht

7. Abschlussbesprechung

Was Sie über Ihr Energieaudit wissen müssen

Verpflichtet zur Durchführung eines Energieaudits nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 1 Nr. 4 EDL-G sind sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission sind. Der Status eines verpflichteten Unternehmens ergibt sich somit aus der Umkehrung der KMU-Definition.

Quelle: Merkblatt für Energieaudits – Stand 30.11.2020

Die Pflicht zur Durchführung der wiederkehrenden Energieaudits betrifft sog. Nicht-KMU, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich wie z. B. das

  • produzierende Gewerbe
  • Industrieunternehmen
  • Versicherungen
  • Hotels
  • Handelsunternehmen
  • Banken und Sparkassen
Nach „Merkblatt für Energieaudits“ müssen alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen sind, müssen ein Energieaudit durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt der Fertigstellung des ersten Energieaudits mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchführen.

Alternative zu den Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS.
Wir beraten Sie gern!  Profitieren Sie von unseren Erfahrungen in der Optimierung von Gebäude, Anlage und Prozessen. Wir unterstützen Sie leidenschaftlich bei der Reduzierung des Energieverbrauchs sowie Verkleinerung des CO2-Fußabdrucks Ihres Unternehmens

Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen – dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetz. Auch für KMU kann ein Energieaudit Vorteile haben. Alleine aus Kostengründen macht es Sinn die Effizienz des Energieeinsätze zu optimieren. Vor allem wenn Unternehmen an der Grenze zum Großunternehmen stehen ist es wirtschaftlich das geförderte Energieaudit in Anspruch zu nehmen.

Förderprogramme wie z. B. das  Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247  bezuschussen die Durchführung der Energieaudits.

Wir beraten Sie gerne dazu.

Das Ergebnis ist eine Management Summary für das Unternehmen, in der auf einen Blick erfasst werden kann, welche Investitionen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Darüber hinaus wird ersichtlich wie hoch die gesamte Einsparung für Energieverbrauch, Energiekosten und CO2-Emissionen ist.

Die Komplexität der Unternehmens-, Produktions- oder Verwaltungsstruktur ist ein entscheidender Faktor. Ein produzierendes Unternehmen kann bespielsweise nicht mit einem Finanzunternehmenvergleichen werden, das im Wesentlichen nur über Bürogebäude verfügt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung im Mittelstand“ wird aktuell eine Zuwendung bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Beachten Sie, dass die Förderung in Anspruch genommen werden kann, wenn die Prüfung durch einen vom BAFA zugelassenen Energieauditor erfolgt und gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen.

Zudem lohnt es sich  zu prüfen, ob zusätzliche Förderprogramme auf Landesebene aufgelegt sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Investitionen in Photovoltaik-Anlagen oder Elektromobilität.

Was Sie über Ihr Energieaudit wissen müssen

Verpflichtet zur Durchführung eines Energieaudits nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 1 Nr. 4 EDL-G sind sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission sind. Der Status eines verpflichteten Unternehmens ergibt sich somit aus der Umkehrung der KMU-Definition.

Quelle: Merkblatt für Energieaudits – Stand 30.11.2020

Die Pflicht zur Durchführung der wiederkehrenden Energieaudits betrifft sog. Nicht-KMU, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich wie z. B. das

  • produzierende Gewerbe
  • Industrieunternehmen
  • Versicherungen
  • Hotels
  • Handelsunternehmen
  • Banken und Sparkassen
Nach „Merkblatt für Energieaudits“ müssen alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen sind, müssen ein Energieaudit durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt der Fertigstellung des ersten Energieaudits mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchführen.

Alternative zu den Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS.
Wir beraten Sie gern!  Profitieren Sie von unseren Erfahrungen in der Optimierung von Gebäude, Anlage und Prozessen. Wir unterstützen Sie leidenschaftlich bei der Reduzierung des Energieverbrauchs sowie Verkleinerung des CO2-Fußabdrucks Ihres Unternehmens

Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen – dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetz. Auch für KMU kann ein Energieaudit Vorteile haben. Alleine aus Kostengründen macht es Sinn die Effizienz des Energieeinsätze zu optimieren. Vor allem wenn Unternehmen an der Grenze zum Großunternehmen stehen ist es wirtschaftlich das geförderte Energieaudit in Anspruch zu nehmen.

Förderprogramme wie z. B. das  Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247  bezuschussen die Durchführung der Energieaudits.

Wir beraten Sie gerne dazu.

Das Ergebnis ist eine Management Summary für das Unternehmen, in der auf einen Blick erfasst werden kann, welche Investitionen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Darüber hinaus wird ersichtlich wie hoch die gesamte Einsparung für Energieverbrauch, Energiekosten und CO2-Emissionen ist.

Die Komplexität der Unternehmens-, Produktions- oder Verwaltungsstruktur ist ein entscheidender Faktor. Ein produzierendes Unternehmen kann bespielsweise nicht mit einem Finanzunternehmenvergleichen werden, das im Wesentlichen nur über Bürogebäude verfügt.

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Im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung im Mittelstand“ wird aktuell eine Zuwendung bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Beachten Sie, dass die Förderung in Anspruch genommen werden kann, wenn die Prüfung durch einen vom BAFA zugelassenen Energieauditor erfolgt und gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen.

Zudem lohnt es sich  zu prüfen, ob zusätzliche Förderprogramme auf Landesebene aufgelegt sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Investitionen in Photovoltaik-Anlagen oder Elektromobilität.

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